Sportrecht

Das Sportrecht umfasst mehrere Rechtsgebiete wie Vertragsrecht, Sponsoringrecht, Sportarbeitsrecht, Sportschadensersatzrecht oder Verbandsrecht. Das Vereinsrecht, Sportstrafrecht, Dopingrecht, Medienrecht und Sportvermaktungsrecht gehören ebenfalls zum Sportrecht. In der sportrechtlichen Praxis geht es häufig um Fragen der sportrechtlichen und sportarbeitsrechtlichen Vertragsgestaltung oder um die Klärung von Verbandsentscheidungen oder vereinsrechtlichen Streitigkeiten. Streitigkeiten können im Sportrecht häufig vor verbandsinterne Spruchorgane, wie Sportgerichte, Rechtsausschüsse oder Disziplinarausschüsse gebracht werden, die häufig aus Ausgangs- und Rechtsmittelinstanzen bestehen oder auch vor den internationalen Sportgerichtshof CAS (Court of Arbitration for Sport) mit Sitz in Lausanne. Auch der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivilgerichte oder Strafgerichte bei den Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichte oder dem Bundesgerichtshof) oder zur Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeitsgericht) kann eröffnet sein. Hauptsächliche Rechtsquellen des Sportrechts sind das Grundgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch oder, in Bezug auf Doping, die Kodifizierungen WADA-Code und NADA-Code.