Im Vereinsrecht im engeren Sinne geht es häufig um Fragen der Vereinssatzung, um Rechte und Pflichten von Organen des Vereins, um Mitgliederversammlungen, um Verbandsfragen oder um Fragen der Eintragung des Vereins im Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht. Die Rechtsfigur des eingetragenen Vereins wurde ursprünglich zum Zweck der Kontrolle der frühen Gewerkschaften geschaffen. Heute dient sie vor allem der Rechtssicherheit und Transparenz im Vereinswesen. Da der eingetragene Verein, wie auch eine Gesellschaft, eine juristische Person ist, sind für ihn ferner viele Rechten und Pflichten dieser Rechtspersönlichkeit relevant. Gerichtlich zuständig ist die Ordentliche Gerichtsbarkeit in Zivilsachen oder die Arbeitsgerichtsbarkeit in arbeitsrechtlichen Sachen.
