Vertragsrecht

Die meisten zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen sind vetraglicher Natur. Typische Verträge des Alltags sind Kaufverträge, Mietverträge oder Arbeitsverträge. Das Rechtsleben von juristischen und natürlichen Personen ist durch viele Vertragsarten geprägt. Von unternehmerischer Bedeutung sind außer den genannten Vertragsarten insbesondere Gesellschaftsverträge, Dienstverträge oder Werkverträge, sowie die Vertragsarten des Handelsrechts. Wichtige Grundsätze des Vertragsrechts sind die Vertragsfreiheit und die Bindungswirkung (pacta sunt servanda). Im Vertragsrecht geht es häufig um die Vertragsgestaltung, die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche, um Auslegungs- oder Formfragen oder um Fragen der Kündigung, Anfechtung oder des Rücktritts oder Widerrufs von Verträgen. Gerichtlich zuständig ist die ordentliche Gerichtsbarkeit in Zivilsachen oder die Arbeitsgerichtsbarkeit.