Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht besteht in erster Linie aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Vertragsrecht und, als eigenständigem Rechtsgebiet, dem Arbeitsrecht. Da im Wirtschaftsleben auch häufig behördliche Genehmigungen durchzusetzen oder Verfügungen abzuwehren sind, gehört auch das Öffentliche Recht zum Wirtschaftsrecht. Nebengebiete sind das Steuerrecht, das Gewerberecht, das Marken- und Urheberrecht und das Wirtschaftsstrafrecht. Im praktischen Wirtschaftrecht geht es häufig um Unternehmenskaufverträge (Share Deals und Asset Deals), Unternehmensfusionen oder -abtrennungen (Mergers and Acquisitions), um vertragliche Streitigkeiten mit unternehmerischer oder kaufmännischer Beteiligung, um die Durchsetzung von Forderungen oder um gellschaftsrechtliche Themen. Gerichtlich zuständig sind die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichte und die Verwaltungsgerichte. In der, hauptsächlich zuständigen, Ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es auf das Handelsrecht spezialisierte richterliche Spruchkörper, bei den Landgerichten sind dies die Kammern für Handelssachen und bei den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof hierauf spezialisierte Senate. Wichtige Kodifikationen sind das BGB, das HGB, das GmbHG, das AktG, die ZPO und das GVG (Gerichtsverfassungsgesetz).