Vorsorgerecht

Im Vorsorgerecht geht es in erster Linie um die Errichtung und Nutzung von General- und Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen (Vorsorgeverfügungen). Die General- und Vorsorgevollmacht ist die Vollmacht zur Vermeidung der Anordnung einer rechtlichen Betreuung durch ein Betreuungsgericht und dient somit in erster Linie dem Schutz der Familiensphäre vor staatlicher Einflussnahme. Mit einer Betreuungsverfügung können Bestimmungen für den Fall erlassen werden, dass eine General- und Vorsorgevollmacht nicht verwirklicht werden kann, beispielsweise weil Bevollmächtigte vorverstorben sind oder die General- und Vorsorgevollmacht nicht nutzen können oder wollen. Die Patientenverfügung dient dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten für den Fall, dass er sich gegenüber seinen Ärzten bezüglich seiner Behandlung nicht mehr verständig äußern kann.