Zivilrecht

Im Zivilrecht geht es um bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen gleichberechtigten Privaten. Das können natürliche Personen (individuelle Menschen) oder juristische Personen (z.B. Unternehmen und Vereine) sein. Auch der Staat kann zivilrechtlich in Erscheinung treten, z.B. durch Kauf. Ein wichtiges Primat des deutschen Zivilrechts ist der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Regelmäßig geht es im Zivilrecht um die Durchsetzung, Abwehr oder Wahrung vertraglicher, vertragsähnlicher, dinglicher, deliktischer und bereicherungsrechtlicher Ansprüche. Diese können Erfüllungsansprüche, Schadensersatzansprüche oder Unterlassungsansprüche sein. Wichtige Sondergebiete des Zivilrechts sind z.B. das Mietrecht, das Familienrecht, das Erbrecht, das Arbeitsrecht, das Insolvenzrecht und das Handels- und Gesellschaftsrecht. Gerichtlichtlich zuständig ist die Ordentliche Gerichtsbarkeit, die aus Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruhe besteht. In allgemein zivilrechtlichen Sachen sind die Amtsgerichte mit Einzelrichtern bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro erstinstanzlich sachlich zuständig. Berufungsinstanz sind die Landgerichte mit Kammern als Spruchkörpern. Bei Streitwerten von über 5.000 Euro sind die Landgerichte erstinstanzlich zuständig. Berufungsgerichte sind dann die Oberlandesgerichte mit Senaten als Spruchkörpern. Revisionsinstanz ist der Bundesgerichtshof. Wichtige Kodifikationen des Zivilrechts sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB), das GmbHG-Gesetz (GmbHG), das Aktiengesetz (AktG), die Insolvenzordnung (InsO) und die Zivilprozessordnung (ZPO).