Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht besteht in erster Linie aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Allgemeinen Zivilrecht und dem Arbeitsrecht. Da im Wirtschaftsleben auch häufig behördliche Genehmigungen durchzusetzen oder belastende Verfügungen abzuwehren sind, gehört auch das Öffentliche Recht zum Wirtschaftsrecht. Nebengebiete sind das Steuerrecht, das Recht des gewerblichen Rechtsschutzes und das Wirtschaftsstrafrecht. Im praktischen Wirtschaftrecht sind häufig vertragliche Streitigkeiten mit unternehmerischer oder kaufmännischer Beteiligung oder arbeitsrechtliche Konflikte mit Arbeitnehmern zu klären und gesellschaftsrechtliche Themen zu bearbeiten. Gerichtlich zuständig sind die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichte und die Verwaltungsgerichte. Wichtige Kodifikationen sind das BGB, das HGB, das GmbHG und das AktG.