Strafrecht

Hauptanliegen der Strafrechtspflege ist nicht die Sühne von Straftaten, sondern die Prävention der Begehung von Straftaten. Das Strafrecht kennt vorsätzliche Begehungsdelikte, versuchte Begehungsdelikte, fahrlässige Begehungsdelikte oder beispielsweise auch Unterlassungsdelikte. Wichtige Deliktsgruppen sind Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, Freiheitsdelikte, Eigentumsdelikte, Vermögensdelikte, Urkundsdelikte oder Delikte gegen die Strafrechtspflege. Hauptsächliche Rechtsquelle ist das Strafgesetzbuch (StGB). Große Bedeutung kommt auch dem sogenannten Nebenstrafrecht zu, beispielsweise dem Verkehrsstrafrecht nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), dem Betäubungsmittelstrafrecht nach dem Betäubungsmittelgesetz (BTMG) oder dem Strafrecht in Bezug auf Waffen nach dem Waffengesetz (WaffG). Auch weitere nebenstrafrechtliche Gebiete gehören zum Strafrecht, wie zum Beispiel das Strafrecht des Arzneimittelrechts oder das Wehrstrafrecht. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren, sowie das Recht der Ermittlungsmaßnahmen ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Gerichtlich zuständig ist die Ordentliche Gerichtsbarkeit, die aus Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruhe besteht.