Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht ist ein Untergebiet des Familienrechts mit den Teilbereichen Vormundschaftsrecht, Betreuungsrecht und Pflegschaftsrecht. Durch die wachsende Anzahl älterer Menschen und die Erosion familiärer Zusammenhänge kommt insbesondere dem Betreuungsrecht und der Bestellung von Berufsbetreuern eine immer größere Bedeutung zu. Rechtsanwalt Thorsten Thalheim hat in frühen Berufsjahren als Berufsbetreuer für Personen gewirkt, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen konnten und kann die Folgen des gerichtlichen Betreuungsverfahrens für Familien daher aus direkter Erfahrung einschätzen. Die General- und Vorsorgevollmacht dient der Vermeidung der gerichtlichen Betreuungsanordnung. Die von Rechtsanwalt Thalheim gestalteten General- und Vorsorgevollmachten schützen die Familiensphäre und sind auf dem aktuellsten Stand. Da eine General- und Vorsorgevollmacht dem Bevollmächtigten eine sehr weitgehende Vollmacht einräumt, die auch missbraucht werden kann, sollte eine solche nur bestimmten Personen erteilt werden.

Eine Patientenverfügung dient der Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten, der sich seinem Arzt gegenüber nicht mehr äußern kann. In der Praxis sind häufig Patientenverfügungen im Umlauf, die für eine Anwendung im Sinne des Patienten durch den Arzt trotz schön klingenden allgemeinen Formulierungen inhaltlich zu unbestimmt sind und auf viele wichtige Behandlungsalternativen gar nicht eingehen. Sie können daher im im konkreten Fall gegebenenfalls nicht berücksichtigt werden. Die von Rechtsanwalt Thalheim gestalteten Patientenverfügungen beinhalten hinreichend bestimmte Formulierungen bezüglich der wichtigen Behandlungsalternativen und befinden sich stets auf dem aktuellen Stand der Rechtswissenschaft.

Um einen effektiven Schutz der Souveränität der Familie unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen des Vollmachtgebers und um eine Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten im Fall der Fälle zu erreichen, ist es ratsam, bei den Themen General- und Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung anwaltlichen Rat einzuholen.

Häufige Praxis ist, dass die beiden genannten Vorsorgeverfügungen beide gemeinsam errichtet werden.

Rechtsanwalt Thorsten Thalheim