Bundesverfassungsgericht

Eine Doppelstellung als eines der Obersten Verfassungsorgane des Bundes und als Gericht hat das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe, das aus 2 Senaten mit jeweils 8 Richtern besteht. Die wichtigsten Verfahrensarten sind die abstrakte Normenkontrolle, mit der die Bundes- oder eine Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Bundestages die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen prüfen lassen kann und die Verfassungsbeschwerde, mit der jedermann sein Recht gegen die öffentliche Gewalt suchen kann, wenn er den gesamten Rechtsweg auch zu den Bundesgerichten erschöpft hat. Das Verfahren ist im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) geregelt.

Die Bundesländer haben zudem Landesverfassungsgerichte. (In Baden-Württemberg der Staatsgerichtshof.)